![]() | B2.ÜbernachtungNotübernachtung |
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In der Notschlafstelle kann den vorwiegend wohnungslosen Drogenabhängigen eine vorübergehende Übernachtungsmöglichkeit von bis zu sechs Wochen angeboten werden. Es stehen 8 Schlafplätze für Frauen und 12 Plätze für Männer zur Verfügung. Während der kurzen Aufenthaltsdauer wird von den SozialarbeiterInnen akute Krisenhilfe geleistet. AngebotFür die weibliche Klientel stehen auf einer eigenen Etage acht Übernachtungsmöglichkeiten in zwei Zweibett- und vier Einbett-Zimmern zur Verfügung. Männer können in der zweiten Etage zwölf Übernachtungsplätze in fünf Doppel- und zwei Einbett-Zimmern belegen. Es gilt eine Hausordnung, die bei groben Verstößen die Entlassung nach sich zieht.Die konkrete Unterstützung bezieht sich auf die Wohnungssuche, Hilfen bei Um- / Ein- / Auszug, bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, bei der Überbrückung bis zur Entgiftung- oder Entwöhnungsmaßnahme, Hilfen nach der Haftentlassung oder dem ungeplanten Therapieabbruch und bei weiteren denkbaren Notsituationen. Personelle AusstattungDie nächtliche Aufsicht in der Notschlafstelle wird von sechs Honorarkräften geführt, die von einer sozialarbeiterischen Fachkraft eingearbeitet und weitergehend supervidiert werden. Regelmäßige Besprechungen stellen gemeinsame Standards sicher. Die Reinigung wird (soweit möglich) von den BewohnerInnen übernommen. Flure und Sanitäranlagen müssen täglich von Reinigungspersonal gesäubert werden. Abendliche Aufnahmen und morgendliches Entlassen mit den verbundenen Reinigungspflichten muss jeweils durch zwei SozialarbeiterInnen straff strukturiert und begleitet / kontrolliert werden. | |


