Resümee – die Perspektive
In einer Präsentation zeigten sich Vertreter der zuständigen Jugendämter
und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe von den Ergebnissen stark beeindruckt und werteten die vorgelegte
Dokumentation als beispielhaft und richtungsweisend.
Nach rund anderthalb Jahren Projektverlauf lassen sich folgende Gedanken und Erfahrungen formulieren:
- Sozialpädagogische Arbeit läßt sich auch trotz ihrer Komplexität, Prozeßhaftigkeit und Intangibilität
durchaus strukturieren und operationalisiert abbilden.
- Die Einführung eines QMS bedingt eine Grundsatzentscheidung und ein ‚Bekenntnis‘ der Geschäftsführung
dazu – unter Einbeziehung vorab formulierter Unternehmensziele (Visionen).
- Die Implementierung kann nur sukzessive, in kleinen, für alle Beteiligten transparenten Schritten erfolgen.
- Ein QMS allein bietet keine Garantie für tatsächliche Qualität in der Arbeit.
- Die Erstellung, Einführung und Pflege erfordert erheblichen Zeit- und Kostenaufwand.
- Ein QMS ist nur sinnvoll mit einer entsprechenden Dokumentation.
- Ein QMS muß von allen MitarbeiterInnen akzeptiert, getragen und gelebt werden, formale Vorgaben
reichen nicht aus, die Identität der Einrichtung muß sich darin widerspiegeln.
- Die MitarbeiterInnen der Einrichtung – nicht nur die Projektgruppe – müssen die Möglichkeit
zur ständigen Reflexion und zum Feed-back des Geschehens haben.
- Die Methodik, die Arbeitssystematik sowie die Darstellungsform sind im sozialpädagogischen
Wirkungskreis gewöhnungsbedürftig und ohne flankierende, externe
Begleitung, Beratung und Moderation erfahrungsgemäß kaum realisierbar.
- Es muß ein Know-how-Transfer der Methoden in die Einrichtung sichergestellt werden, damit die
erforderliche, permanente Pflege und Weiterentwicklung des QMS autonom erfolgen kann.
- Mittel- und langfristig ist mit einer Kompensation des Implementierungsaufwands zu rechnen
(Verminderung des ‚Drehtür-Effekts‘, Abbau innerbetrieblicher
Reibungsverluste, Vereinfachung repetitiver Abläufe), so daß die Einführung
eines QMS insgesamt auf Dauer kostenneutral sein dürfte.
- Ein QMS kann der Katalysator und Impulsgeber für eine weiterführende Organisationsentwicklung sein.
Unabhängig von den Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung gemäß § 78 a-g SGB VIII ist Qualitätssicherung künftig
Bestandteil der Leistungsverpflichtung gegenüber Kostenträgern und
Bewohnern. Unter der Leitung des QM-Beauftragten Günter Helling und mit
Begleitung von Reimann & Partner ist mit der Einführung des QMS in
einer weiteren Einrichtung des Trägers begonnen worden.
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