
LebensRaum ZwischenZeit
Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft für substituierte Drogenabhängige nach § 99, 113 SGB IX

Angebot
Der LebensRaum ZwischenZeit leistet teilstationäre Wiedereingliederungshilfe für substituierte Drogenabhängige Männer und Frauen nach § 99 SGB IX.
Das Haus besteht aus zwei Wohnetagen für jeweils vier Personen. Jede Wohngruppe verfügt über eine eigene Wohnküche und ein Badezimmer. Die Einzelzimmer sind vollmöbliert, können aber zum Teil mit eigenen Möbeln ausgestattet werden. Für vier weitere BewohnerInnen kann die teilstationäre Betreuung auf Außenwohnplätzen fortgesetzt werden.
Die maximale Betreuungsdauer beträgt 3 Jahre.
Im LebensRaum ZwischenZeit findest du einen stabilen Rahmen, der dir die Möglichkeit bietet, deine Substitutionsbehandlung beigebrauchsfrei zu gestalten und deine persönlichen Ziele zu erreichen. Daneben beraten, begleiten und unterstützen wir dich bei persönlichen, sozialen, gesundheitlichen, finanziellen und juristischen Problemen.
Das Leben im LebensRaum ZwischenZeit erfordert Eigenverantwortung und Selbstständigkeit.
Wenn du noch keine eigene Beschäftigungsstruktur (z.B. einen Arbeitsplatz) hast, unterstützen wir dich durch verschiedene Gesprächs-, Freizeit- und arbeitstherapeutische Angebote bei dem Aufbau der eigenen Alltagsgestaltung.
Zudem hast du mit deinem Bezugsbetreuer mindestens einmal wöchentlich ein Einzelgespräch sowie ggf. die Möglichkeit, aktuelle Probleme in einem kurzfristigen Krisengespräch aufzuarbeiten.
Es ist unser Ziel, mit dir die Perspektiven und die Stabilität für ein eigenverantwortliches und selbstständiges, substitutions- oder nicht substitutionsgestütztes Leben im Anschluss an den Regenbogen zu erarbeiten
Zielgruppe
- Du bist substituiert und möchtest ein beikonsumfreies Leben führen.
- DU benötigst Unterstützung bei persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Problemen.
- Du bist volljährig.
Kosten/Finanzierung
- Als BewohnerIn zahlst du im LebenRaum Zwischenzeit eine Warmmiete und bestreitest deinen Lebensunterhalt aus deinem Einkommen (bspw. ALG I/II, Lohn, Rente, Grundsicherung etc.).
- Die Kosten der Hilfe werden vom überörtlichen Sozialhilfeträger als Maßnahme der Wiedereingliederungshilfe nach § 113 SGB XII übernommen. Gerne informieren wir über Beantragung und Bewilligungsformalitäten. Eine Eigenbeteiligung an den Kosten erfolgt nur bei höheren Einkommen.
Du hast Interesse an unserem Haus? Dann kontaktiere uns einfach schriftlich oder telefonisch und vereinbare mit uns ein erstes Info-Gespräch, bei dem wir die Möglichkeit haben, uns gegenseitig besser kennen zu lernen und dir unser Haus vorstellen können.
Kontakt
KIM – Soziale Arbeit e. V.
LebensRaum ZwischenZeit
Neuhäuser Str. 39
33102 Paderborn
Tel.: 05251 / 26112
Fax: 05251 / 26139
Büro-Zeiten
Mo. bis Do. 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 14:00Uhr

Katharina Meyer
Sozialarbeiterin B.A.

Katharina Gnoth
Sozialarbeiterin B.A.

Verena Hesse
Sozialarbeiterin B.A.

matthias Erlmann
Sozialarbeiter B.A.
Tischler